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Seniorenrecht Der “demografische Wandel”, sprich das Älter werden der Bevölkerung, ist zum Einen Realität und zum Anderen erfüllt sich damit der Traum vieler Menschen. Der Ruhestand wird deshalb immer mehr zu einer Phase der Erfüllung langgehegter Träume und Wünsche. Damit können rechtliche Probleme entstehen, die anders und unter anderen Gesichtspunkten zu betrachten und zu lösen sind. Die Kanzlei SCHWARZ Rechtsanwalt nimmt sich dieser Bedürfnissen älterer Menschen an und berät Sie gerne. Rechtsanwalt Bruno Schwarz war etliche Jahre im Sozialverband VdK engagiert und sowohl Vorsitzender des VdK Kreisverbandes Märkischer Kreis und Beisitzer im Vorstand des VdK Landesverband Nordrhein-Westfalen. Rechtsanwalt Bruno Schwarz kennt daher die Vielzahl rechtlicher Fragestellungen rund um das Älterwerden und widmet sich daher dem noch neuen Bereich des Seniorenrechts. Beispielsweise stellen sich Fragen rund um das Miet-, Wohnungseigentums- und Immobilienrecht, in denen Sie Rechtsanwalt Bruno Schwarz als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht gerne informiert und berät: - Wie kann und darf ich meine bewohnte Mietwohnung alters- und seniorengerecht umgestalten? Welche Ansprüche habe ich gegenüber dem Vermieter? Was kann der Vermieter von mir verlangen? - Was wird aus der selbst genutzten Immobilie oder Eigentumswohnung? - Wer betreut und verwaltet die zur Alterssicherung erworbenen und errichteten Mietshäuser? Neben den Senioren stehen aber auch Angehörige oft vor wichtigen Fragen, die sich um das Betreuungsrecht, das Sozialrecht sowie das Heimrecht ranken, in denen Sie sowohl Rechtsanwalt Bruno Schwarz als auch Rechtsanwältin Anette Schwarz gerne informieren und beraten: - Was ist zu beachten, wenn der Vater oder die Mutter “nicht mehr so kann”? Welche rechtliche Fragen sind bei der Betreuung älterer Menschen zu beachten? - Was ist eine Vorsorge- bzw. Betreuungsvollmacht bzw. Patientenverfügung? Was kann und sollte ich damit regeln? - Ein Elternteil bzw. beide Eltern gehen in eine Senioreneinrichtung oder werden zum Pflegefall. Wer kommt für die Kosten auf? - Was muß ich bei einem Heimvertrag beachten? - Plötzlich meldet sich die Stadt oder Gemeinde und macht übergeleitete Ansprüche geltend. Was ist zu beachten? Welche Indizien sprechen für eine „eheähnliche Gemeinschaft“? Näheres erfahren Sie hier. - Haben die Eltern einen Anspruch auf Unterhalt? In welcher Höhe? Wer muß was bezahlen, wenn zum Beispiel mehrere Kinder da sind? Häufig werden ältere Menschen auch Ziel von “Neppern, Schleppern, Bauernfängern” wie der Untertitel der erfolgreichen Fernsehsendung “Vorsicht Falle!” immer wieder anschaulich vor Augen führte. Die dahinter stehenden Rechtsgebiete können heute unter anderem der Verbrauchsgüterkauf, der Reisevertrag und Haustürgeschäft ebenso wie Fernabsatzvertrag sein. In all diesen Fragen beraten und vertritt Sie Rechtsanwalt Bruno Schwarz gerne. Rufen Sie mich an! Eine Selbstverständlichkeit ist für mich auch, daß ich Sie gegebenenfalls auch zu Hause, im Krankenhaus oder im Seniorenzentrum besuche.
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